Hartz IV und das Lohnabstandsgebot
Seit Wochen diskutiert Deutschland über die Fragen: Ist der HARTZ-IV-Regelsatz auskömmlich oder nicht? Ist das Abstandsgebot zu Menschen, die voll erwerbstätig sind eingehalten oder nicht?
Ausgehend vom Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, die Berechnung der HARTZ-IV Regelsätze sei nicht transparent, die Beträge seien aber auch nicht „evident unzureichend“, entbrannte die Diskussion heftig, nachdem Guido Westerwelle davor gewarnt hat, den Menschen nicht anstrengungslosen Wohlstand zu versprechen. SPD und Linke hatten auf das Verfassungsgerichtsurteil geradezu reflexhaft mit der Forderung nach höheren Regelsätzen reagiert.
Einen entsprechenden Antrag brachte die Fraktion „Die Linke“ in den Landtag von Sachsen-Anhalt ein. Der Antrag der Linken und natürlich auch die Diskussion, vor deren Hintergrund die Linke den Antrag gestellt hat, gibt Anlass zu einer sehr grundsätzlichen Frage: Wofür steht die Gesellschaft gegenüber einem Einzelnen als Ganzes ein und welche Gegenleistung kann die Gesellschaft im Gegenzug vom Einzelnen erwarten? Wir gehen als Liberale davon aus, dass die Gemeinschaft allen denjenigen hilft, die Hilfe brauchen. Wir erwarten aber auch von jedem, der dies kann, dass er mit seiner Arbeit und seinem Steueraufkommen dazu beiträgt, die Kosten, zu erwirtschaften. Dabei wissen wir natürlich, dass in unserem Bundesland viele Menschen leben, die keine Arbeit finden können.
Für die Debatte haben wir die Leistungen einer Familie gegenübergestellt, die von HARTZ-IV leben muss und die einer Familie, in der beide Elternteile erwerbstätig sind. Unsere Frage war, wie viel muss jemand verdienen, um netto die gleiche Summe zur Verfügung zu haben, wie eine vergleichbare Familie, die HARTZ-IV beziehen muss. Als Modell haben wir eine jeweils vierköpfige Familie gewählt, in der einen beide Eltern arbeitslos, in der anderen beide erwerbstätig, mit gleichem Einkommen. Wir sind davon ausgegangen, dass ein Kind noch im Kindergartenalter ist, das andere bereits über 14.
Für Eltern und Kinder fallen folgende Eckregelsätze an:
- 323,00 € Eltern
- 323,00 € Eltern
- 246,00 € Kind 2
- 281,00 € Kind 1
Hinzu kommen Kosten der Unterkunft und Miete, in Magdeburg etwa 510 Euro sowie Einmalzahlungen, etwa für die Einschulung oder für einmalige Anschaffungen, die wir mit 50 Euro mtl. angesetzt haben. Zu diesen Leistungen des Bundes kommen noch eine Reihe von Befreiungstatbeständen, wie der kostenlose Kindergartenplatz (150 € als Mittelwert), die freien GEZ-Gebühren (24 €), die freie Mitgliedschaft etwa in Sportvereinen (mindestens 2,50) oder die kostenlose Nutzung öffentlicher Einrichtungen. Auch wenn diese überwiegend kommunalen Leistungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, dürfte eine Pauschalierung bei 24 Euro im Monat realistisch sein. Daraus errechnet sich ein Betrag von 1.974 Euro, von dem 1.173 Euro verfügbar sind.
Ausgehend von der Summe von 1.974 Euro haben wir Steuersatz, Wohngeld, Kindergeld, Sozialversicherungen etc. für die Vergleichfamilie berechnet, woraus sich folgendes Bild ergibt bei zwei arbeitenden Eltern, die das gleiche Gehalt beziehen:
Ehegatte 1
- 105,75 € Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- 149,25 € Rentenversicherung
- 21,00 € Arbeitslosenversicherung
- 118,50 € GKV
- 14,63 € Pflegeversicherung
Ehegatte II
- 105,75 € Lohnsteuer
- Kirchensteuer
- 149,25 € Rentenversicherung
- 21,00 € Arbeitslosenversicherung
- 118,50 € GKV
- 14,63 € Pflegeversicherung
Berücksichtigt man diese 760 Euro, aber andererseits auch 59 Euro Wohngeld und 368 Euro Kindergeld, so kommt man auf 2.306,76 Euro, die beide Eltern verdienen müssten, um den Nettobetrag von 1.974 Euro zu erwirtschaften. Geht man davon aus, dass die arbeitslosen Eltern der einen Familie die Möglichkeit nutzen, 200 Euro hinzu zu verdienen, steigt der erforderliche Betrag auf 2.506,76 Euro brutto oder einen Stundenlohn von knapp 8 Euro. Würde der Eckregelsatz wie von den Linken gefordert, nun auf 500 Euro pro Person steigen, betrüge die erforderliche Bruttosumme der Familie 4.083 Euro oder einen Stundenlohn von 12,60 Euro.
Mit diesem Vorschlag sorgt die Linke nicht für einen gerechten Ausgleich – Sie hat sich einfach dafür entschieden, den Menschen, die von HARTZ-IV abhängig sind, zu versprechen, mit Linken in der Regierung würde es mehr geben. Die Linken werfen der FDP vor, die Gesellschaft zu spalten. Wirklich gespaltet wird die Gesellschaft von solchen Vorschlägen. Uns ist soziale Gerechtigkeit wichtig. Wir stehen als Liberale für eine solidarische Gesellschaft, in der denen allen geholfen wird, die Hilfe benötigen. Wir wissen, dass es in Sachsen-Anhalt noch für viele Menschen unmöglich ist, Arbeit zu bekommen. Aber wir lehnen Lösungen ab, die dazu führen, dass Menschen, die jeden Tag arbeiten, den Eindruck haben, sie würden ausgenutzt.

