Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung sichern
Kaum sind die Bundestagswahlen vorbei, sehen sich die ersten Kassen gezwungen, Zusatzbeiträge zu erheben. Sie waren vorhersehbar und politisch gewollt. Sie sind das Ergebnis der Gesundheitsreform von Ulla Schmidt und Horst Seehofer, die eben doch keine finanzielle Sicherheit geschaffen hat, obwohl dies ihr Hauptanliegen war.
Anstatt den eigenen Fehler einzugestehen, polemisieren CSU und SPD seit Wochen gegen Korrekturen an diesem missglückten Gesetz. Zu den Festlegungen im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung besteht für die FDP-Bundestagsfraktion aber keine Alternative. Das bestehende System muss überführt werden in eine Gesundheitsfinanzierung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die wiederum mit einem sozialen Ausgleich über das Steuer- und Transfersystem verknüpft werden.
Das Nähere wird die Regierungskommission beraten und dabei wird sich die neue Bundesregierung auch nicht treiben lassen, denn wer sich treiben lässt macht handwerkliche Fehler, wie es sie in den Gesetzen der letzten Jahre so oft gegeben hat.
Die neue Finanzierung der Krankenversicherung hat folgende drei Eckpunkte:
- Um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung von den Lohnzusatzkosten zu entkoppeln, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Das schafft und sichert Arbeitsplätze.
- Die einkommensorientierten Krankenkassenbeiträge werden in eine Pauschale überführt. In der Öffentlichkeit gilt diese Pauschale als unsozial und ungerecht. „Warum soll eine Sekretärin für ihren Gesundheitsschutz dasselbe zahlen wie ihr Chef, der Topmanager?“ fragen die Gegner der einkommensunabhängigen Pauschale. Man könnte darauf antworten: Weil es für die Gesundheitskosten keine Rolle spielt, ob eine Sekretärin auf dem OP-Tisch liegt oder ihr Chef, und weil Einkommensabhängigkeit bei einer Versicherungsleistung nicht sinnvoll ist. Dabei gibt es diesen Zusammenhang bei anderen Versicherungen auch nicht, es sei denn, dass Beitrag und Auszahlungssumme im Versicherungsfall miteinander korrespondieren, wie bei der Arbeitslosenversicherung.
- Der Sozialausgleich, der mit dieser Pauschale gekoppelt ist, wird von SPD und Linken geflissentlich verschwiegen. Dieser Sozialausgleich soll über die Steuern erfolgen. Ein Ausgleich über das Steuersystem mit seinen progressiv steigenden Sätzen ist gerechter, auch, weil nicht nur das gesamte Einkommen aus Arbeit, sondern auch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen mit einbezogen werden. Zudem gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze mehr. Heute liegt sie bei 45.000 Euro im Jahr. Alles was darüber liegt, ist beitragsfrei. Wer 450.000 Euro im Jahr verdient, zahlt deshalb genauso viel wie der, der 45.000 Euro verdient. Vielleicht ist auch deshalb der eine oder andere Vertreter der Opposition so vehement dagegen, dieses System umzustellen. Im Übrigen können sich Gutverdiener im heutigen System längst in die Privatversicherung verabschieden und so der Umverteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung entziehen. Ein solches System der Finanzierung gibt es etwa in der Schweiz und den Niederlanden

