Grundsatzpapier zum Aufbau Ost
Sachsen-Anhalt als bundesweite Modellregion profilieren -
Finanzierung des Aufbaus Ost sichern
Ziel liberale Politik in Sachsen-Anhalt ist es dafür Sorge zu tragen, dass Sachsen-Anhalt wie die übrigen Neuen Bundesländer auch nach Auslaufen der Sonderhilfen auf eigenen Füssen stehen kann. Dafür müssen wir eine Wirtschaftskraft erreichen, die uns die Finanzierung öffentlicher Aufgaben aus dem eigenen Steueraufkommen ermöglicht.
Während in den vergangenen Jahren die öffentliche Infrastruktur zumindest das westdeutsche Niveau erreicht hat, und auch für das Problem der zu geringen Eigenkapitalausstattung der Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländer inzwischen eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung stehen, die diese Finanzlücke füllen waren Wirtschaft und Politik in anderen Bereichen weniger erfolgreich.
Die FDP Sachsen-Anhalt hält deshalb folgende Schritte für erforderlich:
1. Auf Bundesebene sind Öffnungsklauseln für Bereiche des Arbeitsrechtes zu definieren. Dabei spielen neben dem Tarifrecht, etwa Fragen des Kündigungsschutzes, Vorschriften der Gewerbeaufsicht aber auch Regelungen der diversen Kassen und berufsständischen Vertretungen eine Rolle. Abweichungen von bundesrechtlichen Regelungen sind in Modellregionen zu erproben, oder den Ländern durch Öffnungsklauseln zu ermöglichen. Weitere Abweichungen sollten in Kleinstunternehmen generell oder in größeren Unternehmen etwa durch Betriebsvereinbarungen möglich sein, wobei „anders“ nicht „schlechter“ sein soll.
2. Auch in den kommenden Jahren braucht Sachsen-Anhalt eine Ansiedlungsoffensive. Kernelement ist die Schaffung eines erstklassigen Investitionsklimas durch eine optimale Betreuung der Investoren. Kurze Genehmigungsverfahren und klare Entscheidungsstrukturen sind im internationalen Standortwettbewerb um Investitionen von großer Bedeutung.
3. Investitionsförderung darf nicht auf wenige Standorte oder Branchen in Sachsen-Anhalt beschränkt werden, sondern Investoren sind unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit und ihrer Standortwahl in Sachsen-Anhalt willkommen. Solange es kein Niedrigsteuergebiet mit einen Dreistufentarif gibt, ist die Investitionszulage zu erhalten. Sollte sie entfallen, brauchen die mittel- und ostdeutschen Länder eine Kompensation für den Wegfall der Investitionszulage.
4. Europäische Strukturfondsmittel für Sachsen-Anhalt sollen ausgeschöpft, d.h. durch Landesmittel oder andere nationale Finanzmittel gegenfinanziert werden.
5. Um dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel zu begegnen, sind Berufsbildung und Weiterbildung zu modernisieren und flexibilisieren, mit dem Ziel möglichst vielen jungen Menschen einen Bildungsstand zu eröffnen, der ihnen die Aufnahme einer Ausbildung ermöglicht. Die berufliche Weiterbildung muss durch staatlich geförderte Bildungssparen („Bildungssparpremiere“) gestärkt werden.
6. Die Wertschöpfungsanteile sowie Beschäftigungseffekte und Leistungen für Forschung und Entwicklung müssen im Rahmen der Investitionsförderung in Ostdeutschland stärker als bisher berücksichtigt werden. Die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in ostdeutschen Unternehmen sind unterproportional gewachsen und liegen deutlich unter denen der westdeutschen Unternehmen. Die Forschung und Entwicklung ist durch enge Zusammenarbeit von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft zu konzentrieren, um neues Wissen zu generieren und in innovative Technologien, Produkte, Verfahren und Werkstoffe einfließen zu lassen. Die Forschungsprämie des Bundes muss für Ostdeutsche ohne Beschäftigungsgrenze und ohne bürokratische Hürde zugänglich sein.
7. Die Verwendung der Gelder, die für den wirtschaftlichen Anpassungsprozess der ostdeutschen Länder vorgesehen sind, müssen auch gezielt für diesen Bereich eingesetzt werden. Schwerpunkt müssen Maßnahmen sein, die die Innovationskraft der Unternehmen stärken, vor allem die Bereiche Forschung und Entwicklung in den Unternehmen, aber auch die Begleitung der Firmen bei der Produktentwicklung und der Markteinführung.
8. Die Begrenzung der Mittel aus den Sonderbundesergänzungszahlungen auf Investitionen im Sinne des Haushaltrechtes ist nicht mehr zeitgemäß. Sinnvoller ist eine Erweiterung auf den Bereich der Forschung und Entwicklung.
9. Im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen soll sich die Finanzierung auf Maßnahmen konzentrieren, von denen positive Auswirkungen auf Unternehmensansiedlungen oder eine überregionale Bedeutung erwartet werden.
10. Bei der Förderung der Unternehmen haben Maßnahmen, die dem Aufbau und der Stärkung des Eigenkapitals dienen, weiterhin Priorität. An zweiter Stelle soll die Förderung der Unternehmen dort, wo dies möglich ist, auf zinsgünstige Darlehen umgestellt werden. Beides soll Mitnahmeeffekte reduzieren und gleichzeitig, über die Bildung revolvierender Fonds, die zur Verfügung stehenden Mittel der EU zum Teil mehrfach nutzbar machen. Gegenüber der Vergabe von Eigenkapital und zinsgünstigen Darlehen soll der Anteil der Zuschüsse an der betrieblichen Förderung zurückgenommen werden.
11. Wegen der schlechten Zahlungsmoral und der damit verbundenen Zins- und Liquiditätsbelastung der kleineren Unternehmen – insbesondere in den neuen Bundesländern – soll die Umsatzsteuer sowohl auf der Leistungseingangs- wie auf der Leistungsausgangsseite für ganz Deutschland von der Soll- auf die Ist- Besteuerung umgestellt werden. Die Umsatzsteuer muss erst dann abgeführt werden, wenn der Zahlungseingang für die Lieferungs- oder Leistungsrechnung festgestellt wird.
12. Ziel ist die Sicherung eines ausgeglichenen Haushaltes und eine schrittweise Verringerung der Schuldenlast in den Neuen Bundesländern. Die ostdeutschen Bundesländer müssen sich noch stärker als die westdeutschen Flächenländer bei der Personalausstattung und den Aufgaben der Öffentlichen Hand an gesamtdeutschen Benchmarks messen lassen. Das Leistungsniveau sollte nicht über dem Durchschnitt der finanzschwachen westdeutschen Flächenländer liegen, zumindest solange über den allgemeinen Finanzausgleich hinaus Finanztransfers erforderlich sind.

