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(Bild: pixelio/Rolf van Melis) |
Alle Wählen
Am 20. März 2011 sind in Sachsen-Anhalt Landtagswahlen. Wählen darf fast jeder, der 18 Jahre alt oder älter ist.
Was ist der Landtag?
Wie wähle ich?
Wen soll man wählen?
Wo wähle ich?
Wer darf wählen? Was ist die Wahlbenachrichtigung?
Wer darf nicht wählen? Darf mir jemand helfen?
Es gibt bestimmt viele Menschen, die solche oder ähnliche Fragen haben.
Es sind wichtige Fragen.
Der nachfolgende Text beantwortet einige dieser Fragen mit einfachen Worten.
Denn für alle Menschen soll es leicht sein, an den Landtagswahlen teilzunehmen.
Für Menschen mit Behinderungen genauso wie für nicht behinderte Menschen.
Für uns in Sachsen-Anhalt ist es das Beste, wenn alle wählen, d.h. dass alle Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen!
Gehen Sie zur Wahl!
Ihre Stimme zählt!
Was ist der Landtag?
In Sachsen-Anhalt sollen alle mitbestimmen.
Das ist aber nicht so einfach bei so vielen Menschen.
Deshalb gibt es Abgeordnete.
Diese Abgeordneten vertreten uns.
Deshalb nennt man sie auch die Vertreter des Volkes.
Die Abgeordneten bestimmen mit, was in Sachsen-Anhalt geschieht.
Zum Beispiel: Wie viele Schüler gehen in eine Klasse oder welche Strasse wird gebaut?
In Sachsen-Anhalt gibt es 95 Abgeordnete.
Die Summe dieser 95 Abgeordneten nennt man Landtag .
Der Versammlungsort der Abgeordneten heißt auch Landtag.
Im letzten Landtag waren vier Parteien vertreten:
FDP, CDU, Die Linke und die SPD.
Alle fünf Jahre wählen wir Bürger die Abgeordneten des Landtags.
Das ist dann die Landtagswahl .
Wen soll man wählen?
In Sachsen-Anhalt gibt es viele Parteien.
Eine Partei ist eine Gruppe von Männern und Frauen.
Jede Partei hat bestimmte Ziele für die Gesellschaft.
Die meisten Abgeordneten gehören zu einer Partei.
Wenn viele Abgeordnete derselben Partei gewählt werden,
dann kann diese Partei ihre Ziele leichter durchsetzen.
Es ist fürs Wählen wichtig, die Ziele der Parteien gut zu kennen.
Es ist fürs Wählen wichtig, die Vertreter der Parteien gut zu kennen.
Deshalb: Informieren Sie sich vorher!
Lesen Sie Zeitung, hören Sie Radio, suchen Sie im Internet.
Sprechen Sie mit anderen Leuten. Rufen Sie bei den Parteien an.
Welche Antworten haben die Parteien auf Ihre Fragen?
Zum Beispiel:
- Was tut die Partei für behinderte Menschen?
- Was tut die Partei für die Bildung?
- Was tut die Partei für die Wirtschaft?
Bilden Sie sich eine Meinung.
- Welche Antworten überzeugen Sie?
- Welche Politiker überzeugen Sie?
Entscheiden Sie sich dann für die Partei mit den besten Antworten.
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn gilt:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie sind deutscher Staatsbürger.
- Das Wahlrecht wurde nicht durch einen Richter entzogen.
- Sie sind seit mindestens 3 Monaten wohnhaft in Sachsen-Anhalt.
- Sie sind im Wählerverzeichnis des Wohnortes.
Wer darf nicht wählen?
Sie dürfen nicht wählen,
- wenn Sie einen Betreuer für alle Angelegenheiten haben.
Vielleicht können Sie trotzdem wählen?
Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer.
Ein Richter entscheidet über Ihr Wahlrecht .
Das kann aber sehr lange dauern.
Sprechen Sie also bald mit Ihrem Betreuer.
Was ist die Wahlbenachrichtigung?
Wer wählen darf, bekommt eine Wahlbenachrichtigung mit der Post geschickt.
Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung steht
- das Wahllokal , also wo Sie wählen können, und
- der Wahltag , also wann Sie wählen können.
Nehmen Sie diese Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis ins Wahllokal mit.
Die Wahlbenachrichtigung kommt spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag.
Haben Sie 3 Wochen vor dem Wahltag noch keine Wahlbenachrichtigung
bekommen, fragen Sie bei der Gemeinde nach.
Wie wählen Sie im Wahllokal?
Am Wahltag wählt man im Wahllok
- Der Wahltag ist am 20 März 2011.
- Das Wahllokal ist geöffnet von 8.00 bis 18.00 Uhr.
- Sie nehmen dazu mit:
- Ihre Wahlbenachrichtigung
- Ihren Personalausweis
Beides zeigen Sie den Wahlhelfern im Wahllokal.
Dann bekommen Sie den Stimmzettel .
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Mit dem Stimmzettel gehen Sie hinter eine Stellwand.
Niemand soll sehen, wen Sie wählen.
Die Wahl ist geheim.
Der Stimmzettel ist in 2 Hälften aufgeteilt.
Auf der linken Hälfte wählen Sie den Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis .
Das ist der Abgeordnete in Ihrer Nähe.
Auf der rechten Hälfte wählen Sie eine Partei .
Auf jeder Hälfte des Stimmzettels machen Sie 1 Kreuz.
Sie können sich von jemandem helfen lassen.
Aber: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!
Dann falten Sie Ihren Stimmzettel und gehen zur Wahlurne .
· Ein Wahlhelfer hakt Ihren Namen auf einer Liste ab.
· Dann stecken Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Jetzt haben Sie gewählt.
Wie wählen Sie mit Briefwahl?
So geht die Briefwahl :
1. Zuerst müssen Sie den Wahlscheinantrag ausfüllen.
Damit können Sie die Briefwahl-Unterlagen anfordern.
Der Antrag ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung .
Sie können sich helfen lassen beim Ausfüllen des Antrags!
Bei der Briefwahl haben Sie 2 Möglichkeiten:
· Entweder: Sie lassen sich die Briefwahl-Unterlagen per Post zuschicken.
· Oder: Sie holen sich die Briefwahl-Unterlagen in Ihrer Gemeinde ab.
2. Sie schicken den ausgefüllten Wahlscheinantrag mit der Post zur Gemeinde.
Machen Sie das am besten sofort!
Spätestens am 18 März 2011 muss Ihr Antrag bei der Gemeinde angekommen sein.
Wenn der Wahlscheinantrag rechtzeitig bei der Gemeinde ist,
dann bekommen Sie die Unterlagen zur Briefwahl.
Entweder: mit der Post nach Hause.
Oder: Sie holen die Unterlagen zur Briefwahl in der Gemeinde ab.
Das sind die Unterlagen zur Briefwahl:
· 1 Wahlschein
· 1 Stimmzettel
· 1 blauer und 1 roter Briefumschlag
Füllen Sie die Briefwahlunterlagen aus. Sie können sich dabei helfen lassen.
Der Stimmzettel ist in 2 Hälften aufgeteilt.
Auf der linken Hälfte wählen Sie den Abgeordneten in Ihrem Wahlkreis .
Das ist der Abgeordnete in Ihrer Nähe.
Auf der rechten Hälfte wählen Sie eine Partei .
· Auf jeder Hälfte des Stimmzettels machen Sie 1 Kreuz.
· Sie können sich von jemandem helfen lassen. Aber: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!
· Jetzt stecken Sie den Stimmzettel in den grünen Briefumschlag.
· Den Briefumschlag kleben Sie zu.
· Dann unterschreiben Sie den Wahlschein .
· Dann stecken Sieden grünen Briefumschlag und den Wahlschein
· in den roten Briefumschlag.
· Den kleben Sie zu.
Entweder: Schicken Sie den roten Brief mit der Post zu Ihrer Gemeinde .
Oder: Sie bringen den roten Brief zu Ihrer Gemeinde .
Achtung!
Den roten Brief schnellstmöglich zur Post bringen!
Spätestens am 18. März 2011
müssen die Wahlunterlagen bei der Gemeinde angekommen sein.
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Wer hat die Wahl gewonnen?
Die spannendste Frage:
Wer hat die Wahl gewonnen?
Schauen Sie am Wahlabend fern.
Oder hören Sie Radio oder gehen Sie in das Internet.
Ab 18 Uhr gibt es erste Ergebnisse.
Sie erfahren dann, wer die Wahl gewonnen hat.
Gehen Sie am 20. März 2011 wählen!





